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Parkett und Holzfußböden benötigen ab Beginn des nächsten Jahres die bauaufsichtliche Zulassung. HOLZFORUM befragte zu diesem Thema Jörn Neubert, den Geschäftsführer Technik bei Hamberger Flooring.
Zum 1. Januar 2011 tritt die „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ für Parkett und Holzfußböden in Kraft. Was verbirgt sich dahinter und wie sinnvoll ist Ihrer Meinung nach diese Zulassung?
Im Focus der bauaufsichtlichen Zulassung steht der Verbraucherschutz. Auf europäischer Ebene wurde hierfür die CE – Kennzeichnung verpflichtend etabliert. In den so genannten harmonisierten Normen, bei Parkett und Holzfußböden betrifft das die DIN EN 14342, werden die Mindestanforderungen für das Inverkehrbringen dann produktspezifisch definiert. Abgesehen von Formaldehyd und PCP existieren jedoch im Rahmen der CE-Kennzeichnung keine Vorgaben zu den zulässigen Produktemissionen. Um diese Lücke zu schließen fordert das Deutsche Institut für Bautechnik zusätzlich eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung, im Rahmen derer zum einen die eingesetzten Stoffe und zum anderen die Emissionen an flüchtigen organischen Bestandteilen bewertet werden. Der entscheidende Punkt in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass es sich bei der Zulassung keinesfalls um ein freiwilliges Label handelt, sondern dass es ab dem 1. Januar 2011 für alle Parkette und Holzfußböden in Deutschland verpflichtend wird, sofern sie in öffentlichen und privaten Räumen eingesetzt werden. Als Hersteller eines natürlichen Produktes mit hervorragender Öko-Bilanz ist uns daran gelegen, eine Bestätigung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit von offizieller Seite in Händen zu halten. Dies schafft natürlich auch bei unseren Kunden Sicherheit und Vertrauen. Derzeit arbeiten auch andere europäische Länder an eigenen Vorgaben, umso wichtiger ist eine europaweite einheitliche Lösung.
Ihr Unternehmen hat für das gesamte Drei-Schicht Parkettsortiment bereits die Zulassung erhalten. Die Zwei-Schicht-Parkettböden befinden sich im Zulassungsprozess. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Zulassung schon jetzt werbewirksam einzusetzen? Kennt der Endverbraucher die anstehenden Änderungen?
Wir sind unseres Wissens der erste Parketthersteller, der für seine Parkettböden diese bauaufsichtliche Zulassung in diesem Umfang erhalten hat. Im Sinne des Endverbrauchers werden wir diesen Vorsprung nutzen und Fach- und Großhändler, Handwerker, Architekten und Planer direkt und via Fachpresse über dieses Thema informieren. Parkett der Firma Hamberger, die der Händler noch in diesem Jahr auf Lager nimmt, kann er auch im nächsten Jahr verkaufen. Dies ist ein weiterer Wettbewerbsvorteil unserer Produkte. Wir gehen davon aus, dass der Endverbraucher die anstehenden Änderungen nicht kennt. Zum einen steht der Händler in der Verantwortung, den Kunden zu informieren und zu beraten; zum anderen werden wir den Endverbraucher via Special Interest Titel „Bauen/Wohnen/Renovieren“ sowie auf unserer Website www.haro.de aufklären und unsere Produkte empfehlen. Nachdem der Kauf von Parkett in der Regel kein Spontankauf ist, werden wir jetzt schon mit der Kommunikation starten. Zudem werden unsere Parkettprodukte künftig mit dem „Ü“ als Übereinstimmungsnachweis mit der bauaufsichtlichen Zulassung – ausgestellt von einem akkreditierten Prüfinstitut – gekennzeichnet sein.
Im Focus der Zulassung steht die Abgabe von flüchtigen organischen Bestandteilen aus den Produkten. Welche Veränderungen in der Produktion standen bei Ihnen an, um den neuen Anforderungen zu entsprechen?
Die Prüfungsgrundlage für die Allgemeine Bauaufsichtlichen Zulassung ist in dem so genannten AgBB-Schema (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten) definiert, welches erstmals im Jahre 2000 veröffentlicht wurde und ständig nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst wird. Dieser Ausschuss rekrutiert sich u. a. aus Experten des Umweltbundesamtes (UBA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BFR), des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBT) und einigen anderen wichtigen nationalen Gremien. Anders als bei vielen freiwilligen Labeln ist dieses Schema also von einer gewichtigen Expertenkommission aufgestellt worden. Nicht nur aus diesem Grund haben wir bereits vor einigen Jahren damit begonnen, unsere Produkte entsprechend den Vorgaben des AgBB-Schemas zu überwachen, auch wenn es zu diesem Zeitpunkt noch wenig bekannt war. Es war schon immer Strategie bei Hamberger Komponenten einzusetzen, die sowohl für unsere Kunden als auch für unsere Mitarbeiter gesundheitlich unbedenklich sind. Das gut funktionierende Qualitätssicherungssystem wird durch die ISO 9001 und ISO 14001 – Zertifizierung bestätigt, im Rahmen dessen unser Unternehmen jährlich durch den TÜV überwacht wird. Unser Unternehmen ist aus diesem Grund sehr gut auf die neuen Vorgaben der „Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung“ eingestellt gewesen und konnte diese ohne nennenswerte Veränderungen an den Produkten umsetzen.
Welche Auswirkungen wird die geforderte Zulassung auf den deutschen Fußbodenmarkt haben? Werden sich die Importmengen – zumindest kurzfristig – ändern?
Wie bereits angesprochen, betrifft der Kern der Zulassung die Sicherstellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Produkte. Hiervon profitiert natürlich in erster Linie der Endverbraucher, aber natürlich genau so die Handwerksbetriebe, die Architekten und der Handel, denen hiermit zusätzliche Rechtssicherheit beim Einbau oder dem Handel mit zugelassenen Produkten gewährt wird. In diesem Zusammenhang ist auch die Aufklärung aller betroffenen Kreise von großer Bedeutung. Wir sehen uns als Marktführer für Parkett auch in einer gewissen Vorreiterrolle beim Thema „Bauaufsichtliche Zulassung“. Wir gehen davon aus, dass vor allem Handel, Archi-tekten und Handwerksbetriebe schnell den Druck auf die Hersteller erhöhen werden, so dass diese umgehend reagieren müssen. Nicht einschätzen können wir hingegen, inwieweit Produkte anderer Hersteller, insbesondere im Importbereich, den Zulassungskriterien genügen. Dies kann durchaus zu gewissen Veränderungen in der Anbieterstruktur führen.
Hamberger Die Hamberger Flooring, Stephanskirchen bei Rosenheim, kann inzwischen auf 60 Jahre Erfahrung in der Parkettherstellung zurückblicken. Neben dem Unternehmensbereich Hamberger Flooring mit Parkett, Kork-, Linoleum- und Laminatboden und Celenio umfasst die Hamberger Firmengruppe die Bereiche Sports Flooring, Sanitary, Hardwood, Retail sowie Land- und Forstwirtschaft. Bereits 1995 wurde Hamberger nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert, 1998 folgte die Zertifizierung des Umwelt-Management-Systems nach DIN EN ISO 14001. Seit 2002 ist Hamberger gemäß PEFC zertifiziert. Das Siegel ist ein Nachweis, dass die verarbeiteten Rohstoffe aus zertifiziertem, nachhaltig bewirtschaftetem Wald stammen. Das im Jahre 1866 gegründete Unternehmen wird heute in der vierten und fünften Generation von Peter Hamberger und Dr. Peter M. Hamberger geführt. Mit ca. 1.650 Mitarbeitern setzt die Firmengruppe jährlich ca. 270 Mio. € um. Der Exportanteil des Unternehmens liegt bei 40 Prozent, der Export geht weltweit in mehr als 90 Länder.
Download: Bauaufsichtliche Zulassung (PDF-Datei)
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